Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,122456
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11 B ER (https://dejure.org/2011,122456)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.10.2011 - L 15 AS 252/11 B ER (https://dejure.org/2011,122456)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - L 15 AS 252/11 B ER (https://dejure.org/2011,122456)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 202/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin den außerordentlichen Rechtsbehelf der Anhörungsrüge eingelegt (Az L 15 AS 202/11 B RG).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakten sowie der Gerichtsakten zum Aktenzeichen L 15 AS 202/11 B RG Bezug genommen.

    Für den Senat besteht nach alledem insoweit auch kein Anlass zu weiteren Ermittlungen (vgl. den im Verfahren L 15 AS 202/11 B RG übersandten Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 22. August 2011, welcher mit seinem Hinweis darauf, dass nicht klar sei, wann die rückständigen Leistungen für I. ausgezahlt worden seien, der Sache nach eine Antwort auf einen in diesem Verfahren am 15. August 2011 telefonisch gegebenen Hinweis zu dem Vergleichsschluss vor dem 8. Senat des LSG Niedersachsen - Bremen darstellt und vom Senat daher dem vorliegenden Verfahren zugeordnet wird).

    Für eine von der Antragstellerin im Parallelverfahren L 15 AS 202/11 B RG angeregte Beiladung des Sozialhilfeträgers besteht ebenfalls keine Veranlassung.

  • LSG Bayern, 24.04.2012 - L 8 SO 182/11

    1. Ein zulässiges Rechtsschutzbegehren setzt im Regelfall mindestens voraus, dass

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11
    In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, welche unter den Aktenzeichen L 8 SO 182/11 B ER und L 8 SO 183/11 B ER bei dem 8. Senat des erkennenden Gerichts anhängig gewesen sind, hat I. die Stadt K. als gegenüber den Trägern der Jugendhilfe subsidiär zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII auf vorläufige Leistungen in Anspruch genommen.
  • LSG Bayern, 24.04.2012 - L 8 SO 183/11

    1. Ein zulässiges Rechtsschutzbegehren setzt im Regelfall mindestens voraus, dass

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11
    In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, welche unter den Aktenzeichen L 8 SO 182/11 B ER und L 8 SO 183/11 B ER bei dem 8. Senat des erkennenden Gerichts anhängig gewesen sind, hat I. die Stadt K. als gegenüber den Trägern der Jugendhilfe subsidiär zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII auf vorläufige Leistungen in Anspruch genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 9 AS 967/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11
    In einem weiteren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Aktenzeichen S 9 AS 967/11 ER, welches dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zugrunde liegt, hat die Antragstellerin am 20. Juni 2011 bei dem Sozialgericht K. begehrt, den Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig zu verpflichten, "Leistungen nach dem SGB II in vollständiger Höhe zugunsten der Antragstellerin und ihres minderjährigen Sohnes L. festzusetzen und auszuzahlen".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 15 AS 132/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Ein daraufhin von der Antragstellerin beim erkennenden Senat gestellter Antrag, den Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung dazu zu verpflichten, unter Einbeziehung von Tobias Ulrich eine Mietübernahmebescheinigung auszustellen, welche die gesamten tatsächlichen Kosten der neuen Wohnung einschloss, blieb mit Beschluss vom 25. Mai 2011 im Verfahren L 15 AS 132/11 erfolglos.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 AS 396/11
    Auf die am 22. November 2011 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 20. Dezember 2011 die Berufung nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG wegen Divergenz zugelassen, weil der angegriffene Gerichtsbescheid von dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 zum Az. L 15 AS 252/11 B ER abweicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2011 - L 15 AS 367/11
    Die Berufung ist gem. § 145 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG wegen Divergenz zuzulassen, weil der angegriffene Gerichtsbescheid von dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 (Az. L 15 AS 252/11 B ER) abweicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits mit Beschlüssen vom 26.10.2011 (Az. L 15 AS 252/11 B ER) und 20.12.2011 (Az. L 15 AS 367/11 NZB) angeschlossen.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,127314
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11 B ER (https://dejure.org/2011,127314)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.10.2011 - L 15 AS 252/11 B ER (https://dejure.org/2011,127314)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - L 15 AS 252/11 B ER (https://dejure.org/2011,127314)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt es indessen für eine ausreichende Dokumentation des elterlichen Vertretungswillens, wenn bei noch nicht selbst prozessrechtlich handlungsfähigen Kindern der jeweilige gesetzliche Vertreter den Rechtsstreit unter seinem Namen aufnimmt und sich aus der Rechtsmittelschrift oder den ihr beigefügten Anlagen ergibt, dass es der Sache nach um Ansprüche des Kindes geht (BSG, Urteil vom 08. Februar 2007, Az. B 9b SO 5/06 R, Randziffer 9 bei juris, zustimmend zitiert von Leitherer in Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 10. Aufl. 2010, § 92 Rdnr. 5).
  • VG Aachen, 29.01.2010 - 9 K 1439/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorübergehenden Ausschlusses vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Immerhin dürfte zu erwägen sein, dass nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Schulrecht solche behördlichen Entscheidungen, welche sich nachteilig auf das schulische Fortkommen eines minderjährigen Kindes auswirken können, zugleich einen Eingriff in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG darstellen, so dass neben dem unmittelbar betroffenen Kind auch die Eltern klagebefugt sind (vgl. etwa zuletzt VG Aachen, Urt. v. 29.01.2010, Az. 9 K 1439/09, Rdnr. 25 bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits mit Beschlüssen vom 26.10.2011 (Az. L 15 AS 252/11 B ER) und 20.12.2011 (Az. L 15 AS 367/11 NZB) angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2011 - L 15 AS 367/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2011 - L 15 AS 252/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits mit Beschlüssen vom 26.10.2011 (Az. L 15 AS 252/11 B ER) und 20.12.2011 (Az. L 15 AS 367/11 NZB) angeschlossen.
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